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Portofrei

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
1.1 Mit dem Empfang der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Besteller ist der Vertrag rechtsgültig abgeschlossen. Angebote, die keine Annahmefrist enthalten, sind unverbindlich.
1.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind verbindlich, wenn sie im Angebot oder in der Auftragsbestätigung erwähnt werden. Anderslautende Bedingungen des Bestellers haben nur Gültigkeit, soweit sie von Safeshop24 schriftlich angenommen worden sind.

2. Umfang der Lieferungen und Leistungen
Die Lieferungen und Leistungen von Safeshop24 sind in der Auftragsbestätigung einschliesslich eventueller Beilagen zu dieser abschliessend aufgeführt. Lieferung ohne Dekomaterial.

3. Pläne und technische Unterlagen
3.1 Prospekte und Kataloge sind ohne anderweitige Vereinbarung nicht verbindlich. Angaben in technischen Unterlagen sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich und schriftlich zugesichert wurden.
3.2 Jede Vertragspartei behält sich alle Rechte an Plänen und technischen Unterlagen vor, die sie der anderen Partei ausgehändigt hat.

4. Preise
4.1 Alle Preise verstehen sich netto, ohne irgendwelche Abzüge, inklusive Mehrwertsteuer, inklusive Lieferung frei Bordsteinkante. Der Mehrwertsteuerbetrag wird jeweils bei Fakturen getrennt aufgeführt.
4.2 Safeshop24 behält sich eine Preisanpassung vor, falls zwischen dem Zeitpunkt des Angebots und der vertragsmässigen Erfüllung die Lohnansätze oder die Materialpreise ändern. Eine angemessene Preisanpassung seitens Safeshop24 erfolgt ausserdem, wenn bei Lieferung die vom Besteller gelieferten Unterlagen den tatsächlichen Verhältnissen nicht entsprochen haben oder unvollständig waren.

5. Zahlungsbedingungen
5.1 Die Zahlungen sind am Domizil von Safeshop24 ohne Abzug von Spesen, Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen zu leisten. Der Rechnungsbetrag ist nach dem im Angebot definierten Zahlungsplan zu bezahlen.
5.2 Hält der Besteller die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so hat er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit an einen Zins zu entrichten, der 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank liegt. Der Ersatz weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Safeshop24 bleibt Eigentümerin ihrer gesamten Lieferungen, bis sie die Zahlungen gemäss Vertrag vollständig erhalten hat.
6.2 Der Besteller wird die gelieferten Gegenstände auf seine Kosten während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes verwahren und zu Gunsten von Safeshop24 gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Risiken versichern. Er wird ferner alle Massnahmen treffen, damit der Eigentumsanspruch von Safeshop24 weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird.

7. Lieferfrist
7.1 Die Lieferfrist beginnt, sobald der Vertrag abgeschlossen ist, sämtliche behördlichen Bedingungen erfüllt, die bei Auftragserteilung zu erbringenden Zahlungen und allfälligen Sicherheiten geleistet sowie die wesentlichen technischen Punkte bereinigt worden sind. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaftsmeldung an den Besteller abgesandt worden ist.
7.2 Die Lieferfrist verlängert sich angemessen:
Wenn Safeshop24 die Angaben, die sie für die Erfüllung des Vertrages benötigt, nicht rechtzeitig zugehen, oder wenn sie der Besteller nachträglich ändert und damit eine Verzögerung der Lieferungen oder Leistungen verursacht.

Wenn Hindernisse auftreten, die Safeshop24 trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann, ungeachtet, ob sie bei ihr, beim Besteller oder bei einem Dritten entstehen. Solche Hindernisse sind beispielsweise Epidemien, Mobilmachungen, Krieg, Aufruhr, erhebliche Betriebsstörungen, Unfälle, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferung der nötigen Rohmaterialien, Halb- oder Fertigfabrikate, Ausschusswerden von wichtigen Werkstücken, behördliche Massnahmen oder Unterlassungen, Naturereignissen oder anderen Fällen von höherer Gewalt.

Wenn der Besteller oder Dritte mit den von ihnen auszuführenden Arbeiten im Rückstand oder mit der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten im Verzug sind, insbesondere wenn der Besteller die Zahlungsbedingungen nicht einhält.

8. Übergang von Nutzen und Gefahr
8.1 Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgang der Lieferung ab Werk auf den Besteller über, auch wenn Franko-Lieferung vereinbart wurde.
8.2 Wird der Versand auf Begehren des Bestellers oder aus sonstigen Gründen, die Safeshop24 nicht zu vertreten hat, verzögert, geht die Gefahr im ursprünglichen für die Ablieferung ab Werk vorgesehenen Zeitpunkt auf den Besteller über. Von diesem Zeitpunkt an werden die Lieferungen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers gelagert und versichert.

9. Prüfung und Abnahme
9.1 Safeshop24 wird die Lieferungen und Leistungen soweit üblich vor Versand prüfen. Verlangt der Besteller weitergehende Prüfungen, sind diese besonders zu vereinbaren und vom Besteller zu bezahlen.
9.2 Der Besteller hat die Lieferungen und Leistungen innert angemessener Frist zu prüfen und Safeshop24 eventuelle Mängel unverzüglich schriftlich bekanntzugeben. Unterlässt er dies, gelten die Lieferungen und Leistungen als genehmigt. Transportschäden sind zusätzlich dem Spediteur zu melden.
9.3 Safeshop24 hat die ihr gemäss Ziffer 9.2 mitgeteilten Mängel so rasch als möglich zu beheben, und der Besteller hat Safeshop24 hierzu Gelegenheit zu geben.
9.4 Die Durchführung einer Abnahmeprüfung sowie die Festlegung der dafür geltenden Bedingungen bedürfen einer besonderen Vereinbarung.
9.5 Wegen Mängel irgendwelcher Art an Lieferungen oder Leistungen hat der Besteller keine Rechte und Ansprüche, ausser den in Ziffer 10 und 11 ausdrücklich genannten.

10. Gewährleistung, Mängelrüge und Mängelhaftung
10.1 Die Gewährleistung beträgt 24 Monate und beginnt mit der Lieferung. Für ersetzte oder reparierte Teile beginnt die Gewährleistung neu ab Einbautag zu laufen. Sie dauert für Ersatzteile 12 Monate und für Austauschteile 6 Monate.
Wird der Austausch nicht durch Safeshop24 ausgeführt, umfasst die Gewährleistung nur den Ersatz der schadhaften Teile, nicht aber Weg, Arbeitszeit und Spesen.
Der Anspruch auf Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Besteller oder Dritte unsachgemäss Änderungen oder Reparaturen vornehmen, oder wenn der Besteller, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminderung trifft und Safeshop24 Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.
10.2 Safeshop24 verpflichtet sich, auf schriftliche Aufforderung des Bestellers, alle Teile der Lieferungen von Safeshop24, die nachweisbar infolge ungeeigneten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung bis zum Ablauf der Gewährleistung schadhaft oder unbrauchbar werden, so rasch als möglich nach seiner Wahl auszubessern oder zu ersetzen. Ersetzte Teile werden Eigentum von Safeshop24.
10.3 Zugesicherte Eigenschaften sind nur jene, die in den Spezifikationen als solche bezeichnet worden sind. Die Zusicherung gilt längstens bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist. Ist eine Abnahmeprüfung vereinbart, gilt die Zusicherung als erfüllt, wenn der Nachweis der betreffenden Eigenschaften anlässlich dieser Prüfung erbracht worden ist. Sind die zugesicherten Eigenschaften nicht oder nur teilweise erfüllt, hat der Besteller zunächst Anspruch auf unverzügliche Nachbesserung durch Safeshop24. Hierzu hat der Besteller Safeshop24 die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Gelingt diese Nachbesserung nicht oder nur teilweise, hat der Besteller Anspruch auf eine angemessene Herabsetzung des Preises. Ist der Mangel derart schwer, dass er nicht innert angemessener Frist behoben werden kann, und/oder sind die Lieferungen und Leistungen zum bekanntgegebenen Zweck nicht oder nur in erheblich vermindertem Masse brauchbar, hat der Besteller das Recht, die Annahme des mangelhaften Teils zu verweigern, oder, wenn eine Teilnahme wirtschaftlich unzumutbar ist, vom Vertrag zurückzutreten. Safeshop24 kann nur dazu verpflichtet werden, die Beträge zurückzuerstatten, die ihr für die vom Rücktritt betroffenen Teile bezahlt worden sind.
10.4 Von der Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen sind Schäden, die nicht nachweisbar sind infolge schlechten Materials oder fehlerhafter Konstruktion, oder die durch mangelhafte Ausführung entstanden sind, z.B. infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer oder elektronischer Einflüsse, nicht von Safeshop24 ausgeführter Bau- oder Montagearbeiten sowie infolge anderer Gründe, die Safeshop24 nicht zu vertreten hat. Höhere Gewalt schliesst Gewährleistung und Haftung ebenfalls aus.
10.5 Für Lieferungen und Leistungen von Unterlieferanten, die vom Besteller vorgeschrieben werden, übernimmt Safeshop24 die Gewährleistung lediglich im Rahmen der Gewährleistungsverpflichtungen der betreffenden Unterlieferanten.
10.6 Wegen Mängeln in Material, Konstruktion oder Ausführung, sowie Fehlens zugesicherter Eigenschaften, hat der Besteller keine Rechte und Ansprüche ausser den in Ziffer 10.1 und 10.4 ausdrücklich genannten.
10.7 Für Ansprüche des Bestellers wegen mangelhafter Beratung und dergleichen oder wegen Verletzung von Nebenpflichten haftet Safeshop24 nur bei absichtlicher Täuschung oder grober Fahrlässigkeit.

11. Ausschluss weiterer Haftungen von Safeshop24
Alle Fälle von Vertragsverletzungen und deren Rechtsfolgen, sowie alle Ansprüche des Bestellers, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, sind in diesen allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen abschliessend geregelt. Insbesondere sind alle im Vertrag nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrags oder Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Bestellers auf Ersatz oder Schäden, die nicht am Liefergegenstand, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für absichtliche Täuschung oder grobe Fahrlässigkeit von Safeshop24 und ihrer Hilfspersonen.

12. Montage
Übernimmt Safeshop24 auch Montage oder Montageüberwachung, so finden darauf die allgemeinen Montagebedingungen des Vereins Schweizerischer Maschinen-Industrieller (VSM) Anwendung.

13. Gerichtstand und anwendbares Recht
Das Rechtsverhältnis untersteht liechtensteinischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtstand ist Vaduz. Safeshop24 ist jedoch berechtigt, den Besteller an dessen Sitz zu belangen.

Vaduz, 06. April 2008/ Änderungen vorbehalten

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